Ist das Bachelorstudium der Uni Hólar in Deutschland nichts wert?

  • 2. mars 2020
  • Fréttir

Óðinn vom Habichtswald war ein eleganter Vertreter Deutschlands auf der WM 2019 Foto: Sofie Lahtinen Carlsson/Toltaren

Anfang März wird von der FEIF in Hólar eine internationale Fortbildung für zukünftige FIZO-Richter ausgetragen. Jedes Mitgliedsland der FEIF hat das Recht dazu, zwei Vertreter zu diesem Kurs mit anschließender Prüfung zu schicken. FEIF hat folgende Anforderungen, die jeder Landesvertreter erfüllen muss, um auf dieser Fortbildung zugelassen zu werden: „Die notwendigen Anforderungen, die erfüllt sein müssen, sind ein Abschluss eines Bachelorstudiums im Bereich Agrarwissenschaft, Pferdewissenschaft oder Veterinärwissenschaft, Erfahrung mit dem Training von Pferden sowie der Abschluss von Kursen bezüglich Zuchtprüfungen“ (Eiðfaxi, 13.11.2019).

Jedoch hat jedes Land die Möglichkeit und Freiheit die Vertreter nach eigenen Regeln zu bestimmen, um so sicherzugehen, dass die fähigsten Bewerber ausgewählt werden. Auf Island beispielsweise nehmen alle Bewerber an einer Prüfung teil. Die zwei Bewerber mit den besten Ergebnissen werden schließlich als Vertreter für Island zu der Fortbildung geschickt. Doch es scheint so, dass diese vorherigen Auswahlverfahren sehr unterschiedlich in den einzelnen Ländern gehandhabt werden.

Zwei Bewerbern aus Deutschland wurde die Teilnahme an der Fortbildung der FEIF verweigert, obwohl sie alle Anforderungen der FEIF erfüllen. Beide Kandidaten haben einen Bachelorabschluss der Universität in Hólar und arbeiten seit Jahren mit Islandpferden und Beritt auf Island.

Als die beiden sich im Herbst bei dem IPZV bewarben, um auf dieser Fortbildung zugelassen zu werden, beantragte der IPZV eine Verlängerungsfrist bei der FEIF (bis zum 6.12.2019), um intern und mit dem Vorstand des IPZV zu klären, ob die beiden Bewerber die Anforderungen des IPZV erfüllen. Der IPZV legt als Grundlage, dass die Bewerber in Deutschland die Prüfung zum „IPZV-Materialrichter für Fohlen-, Basis-, und Jungpferdeprüfungen“ bestanden haben müssen, um für die Fortbildung zum internationalen Zuchtrichter zugelassen zu werden.

Das Ergebnis dieser internen Besprechungen war schließlich, dass beide Bewerber als Vertreter für Deutschland angenommen wurden, da sie durch ihr abgeschlossenes Studium in Hólar alle von der FEIF gesetzten Anforderungen erfüllen.

Das deutsche Ausbildungssystem des IPZV ist sehr komplex und daher schwierig kurz und zusammenfassend zu beschreiben. Im Kurzen muss man, um die Lizenz zum nationalen Materialrichter für Fohlen-, Basis- und Jungpferdeprüfungen zu erhalten, an zwei zweitägigen und einem dreitägigen Wochenendkurs teilnehmen, ein Praktikum an einer Zuchtprüfung vollenden und eine bestimmte Anzahl von Fohlen und Jungpferden richten, zusätzlich zu dem Bestehen von einer Abschlussprüfung. Um überhaupt an den genannten Wochenendkursen teilnehmen zu dürfen, muss man in Besitz des „IPZV Reitabzeichens Gold“ sein oder sich bereits zum Trainer B fortgebildet haben. Diese beruhen wieder auf unterschiedlichen vorherigen Abzeichen und Fortbildungen in Form von (Wochenend-)Kursen (IPO, 2019).

Das Bild zeigt das deutsche Ausbildungssystem des IPZV. Bild: Homepage des IPZV

Das Bild zeigt das deutsche Ausbildungssystem des IPZV. Bild: Homepage des IPZV

Verständlicherweise erhielten die beiden Bewerber eine Sondergenehmigung, da der Bachelorstudiengang von der Universität in Hólar umfangsreicher und tiefgründiger ist als ein paar Wochenendkurse in Deutschland. Zusätzlich haben beide Bewerber Kurse und regelmäßigen Unterricht bei den besten Reitern und Trainern Islands erhalten. Beide Bewerber bekamen die Bestätigung des IPZV und meldeten sich darauf bei der FEIF für die Fortbildung an und bezahlten die Kursgebühr von 1.100 Euro.

Ende Januar 2020, genauer gesagt 12 Tage nachdem die Anmeldefrist bei der FEIF (15.01.) auslief, erhielten beide Bewerber eine E-Mail in welcher ihnen mitgeteilt wurde, dass der Vorstand die Angelegenheit noch einmal überdacht hat und nun die ursprüngliche Zustimmung zurückzieht. Der IPZV begründete dies damit, dass der Bachelorabschluss der beiden Bewerber nicht für die Teilnahme an der Fortbildung ausreiche. Die bereits erteilte Sondergenehmigung sei daher wieder zurückgezogen worden. Ohne die nationale Richterlizenz zum Materialrichter für Fohlen-, Basis- und Jungpferdeprüfungen gäbe es keine Möglichkeit, an der internationalen Fortbildung zum internationalen FIZO-Richter teilzunehmen.

Man fragt sich, wie so etwas mehr Gewicht haben kann als ein dreijähriges Studium an einer Universität unter der Anleitung einiger der kompetentesten und respektiertesten Reitlehrern der Islandpferdewelt; zusätzlich zu mehreren Kursen, welche sich direkt mit Islandpferdezucht, Zuchtpferdetraining, Zuchtprüfungen und dem Richten von Zuchtprüfungen befassen.

Beide deutschen Bewerber haben keinen festen Wohnsitz mehr in Deutschland, da sie auf Island wohnen und nicht vorhaben, in naher Zukunft wieder nach Deutschland zurückzukehren. Es ist für sie sehr schwer möglich, diese nationale Richterlizenz des IPZV zu erwerben, da dies bedeuten würde, dass sie dafür wieder für längere Zeit nach Deutschland zurückgehen müssten. Dies würde bedeuten, dass sie ihre Arbeit und ihren Lebensmittelpunkt auf Island aufgeben müssten. Nicht zu sprechen von den Kosten, welche durch Umzug und Arbeitsverlust zustande kommen.

Doch alle diese genannten Tatsachen reichen dem IPZV nicht aus, um den beiden Bewerbern eine Sondergenehmigung zu bewilligen – welche angeblich existieren soll. Es stellt sich die Frage, was genau benötigt wird um so eine Sondergenehmigung zu bekommen. Doch darüber konnten keine Informationen erhalten werden.

Es ist unverständlich zu verstehen, dass den beiden deutschen Bewerbern die Teilnahme an der Fortbildung verweigert wird, da ihre Mitschüler aus anderen Ländern der FEIF, wie z.B. Österreich, Schweden oder Italien, an der Fortbildung teilnehmen dürfen. Vorausgesetzt diese Kandidaten bestehen ihre Prüfung zum internationalen Zuchtrichter, können diese schließlich auch in Deutschland FIZO-Prüfungen richten. Wie kann der IPZV seinen eigenen Mitgliedern die Möglichkeit auf diese weitere Bildung verweigern? Wieso sollte man es als deutscher Staatsbürger auf sich nehmen, an der Universität in Hólar zu studieren, wenn einen dies schließlich nicht weiterbringt und in Deutschland (genauer gesagt vom IPZV) anscheinend überhaupt nicht anerkannt wird?

 

Wie kann es sein, dass die FEIF eine internationale Fortbildung ausrichtet, es dann aber den einzelnen Ländern völlig frei überlässt, Bewerber anzunehmen oder abzulehnen, wie es ihnen passt. Und dies obwohl die Bewerber alle Anforderungen der FEIF erfüllen; und obwohl dem Land genug freie Plätze auf der Fortbildung zur Verfügung stehen? Da es sich um eine internationale Fortbildung für eine internationale Richterlizenz handelt stellt sich doch die Frage, wieso es nicht einfach internationale Regeln von der FEIF gibt, die geltend sind.

 

Natürlich ist es verständlich und notwendig, dass jedes Land ein Auswahlverfahren hat, um die fähigsten Vertreter aus der Gruppe von Bewerbern zu bestimmen.  Dieses System sollte jedoch gerecht und objektiv sein, wie beispielsweise eine Prüfung, um die besten Kandidaten zu finden.

Für die beiden deutschen Bewerber gibt es nur zwei Wege, um überhaupt die Möglichkeit zu bekommen an so einer internationalen Fortbildung der FEIF teilnehmen zu können; entweder müssen sie wieder für längere Zeit nach Deutschland zurückgehen oder aber „ganz einfach“ die Staatsbürgerschaft wechseln. Ist das fair?

 

Verfasser dieses Artikels ist Hanifé Müller-Schoenau, eine der beiden Bewerber/-innen

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