Neue Regelungen betreffend der Zollabhandlung in EU-Ländern
Auf www.horseexport.is ist folgende Nachricht zu finden:
Ab dem 1.Januar müssen alle diejenigen, die Pferde aus Island in die EU-Länder importieren, eine eingetragene Zollnummer auf den eigenen Namen beantragen, denn nur dann ist es möglich, das Pferd zu verzollen. Beispielsweise für Besitzer von Pferden, die nach Schweden exportiert werden und danach z.B. nach Finnland/Dänemark weiterfahren. Die Besitzer sollten eine Genehmigung beantragen, damit alles problemlos verlaufen kann. Die Bearbeitung dauert ca. 3 Wochen.
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